AGB

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  • AGB - Server-Virtualisierung und IT-Management

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Vertragslaufzeit und Kündigung

1.1. Der Servicevertrag hat für jedes vereinbarte Modul eine Grundlaufzeit von 3 Monaten und verlängert sich jeweils für das betreffende Modul um die Grundlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Grundlaufzeit schriftlich gekündigt wird.
1.2. Wird Hardware und/oder Software des Kunden deinstalliert oder dauerhaft nicht mehr genutzt, so teilt der Kunde diese Veränderungen Sertus Technology GmbH mit Frist von einem Monat schriftlich mit. Der Service wird von Sertus Technology GmbH entsprechend angepasst. Eine Berechnung der betreffenden Servicevergütung findet in der nächsten Monatsperiode des entsprechenden Servicemoduls nicht mehr statt.
1.3. Sollte ein Hersteller die Unterstützung für Hardware oder Software, die Gegenstand der von Sertus Technology GmbH erbrachten Services ist, einstellen oder die Verfügbarkeit von Ersatzteilen nicht mehr gewährleisten, so ist Sertus Technology GmbH berechtigt, die darauf bezogenen Services mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende aus dem Servicevertrag heraus zu kündigen.
1.4. Sertus Technology GmbH kann den Servicevertrag für sämtliche Module fristlos kündigen, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz schriftlicher Mahnung nicht binnen angemessener Frist vollständig leistet oder Servicearbeiten an den unter diesem Servicevertrag stehenden Leistungen von anderen als Sertus Technology GmbH Technikern ausführen lässt. In diesen Fällen kann Sertus Technology GmbH die Serviceleistungen sofort einstellen.

2. Vergütung und Zahlungsbedingungen

2.1. Die monatliche Vergütung ergibt sich aus dem/den Servicemodul/en. Die Vergütung ist im Voraus am ersten Tag des gewählten Berechnungszeitraumes (Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr/e) fällig. Neu in den Servicevertrag aufgenommene Services von Sertus Technology GmbH oder der Wegfall von Services unter den verschiedenen Vertragsmodulen werden entsprechend verzeichnet und ab dem auf die Änderung folgenden Monat berechnet.
2.2. Wenn der Hersteller dem gegenständlichen Servicevertrag unterliegende Hardware und/oder Software, die Vertragsbedingungen, die Preise oder den Umfang der zu unterstützenden Programme für die nach diesem Servicevertrag vom Kunden in Anspruch zu nehmenden Leistungen ändert, ist Sertus Technology GmbH berechtigt, die Vertragsbedingungen, insbesondere, die Servicevergütung, entsprechend anzupassen. Sertus Technology GmbH stellt auch bei einer Preisänderung sicher, dass der prozentuale Preisunterschied zu dem jeweils aktuellen Herstellerpauschalvertrag für vergleichbare Leistungen gewahrt bleibt.
2.3. Führt Sertus Technology GmbH unabhängig vom Hersteller einer Hardware und/oder Software eine Preiserhöhung durch, hat der Kunde entgegen der vorstehenden Regelung ein Einspruchsrecht von 4 Wochen ab Bekanntgabe. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, hat der Kunde das Recht, den Servicevertrag für das betroffene Modul außerordentlich zu kündigen, dies mittels Kündigungsfrist von einem Monat ab Scheitern der Einigung. Hardware Features oder zu betreuende Softwarekomponenten und Programme, die nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig aufgeführt sind, werden von Sertus Technology GmbH nach Feststellung berichtigt. Sertus Technology GmbH hat Anspruch auf Nachzahlung von Servicevergütungen für solche Features ab Vertragsbeginn mit den Preisen der jeweils allgemein gültigen Preisliste von Sertus Technology GmbH. Sofern der Kunde nachweist, dass solche Features erst nach Vertragsbeginn in der später festgestellten Form eingesetzt worden sind, werden die Servicevergütungen ab dem vom Kunden nachgewiesenen Zeitpunkt berechnet. Leistungen für solche Features und deren Aufnahme in das Servicesystem kann der Kunde erst nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Features durch Sertus Technology GmbH in Anspruch nehmen.
2.4. Falls der Kunde sich am Lastschriftverfahren beteiligt, wird Sertus Technology GmbH die Servicevergütung frühestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit vom Konto des Kunden abbuchen.
2.5. Sertus Technology GmbH kann in Ausnahmefällen den Hardware- und/oder Software- Hersteller mit der Störungsbehebung beauftragen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht. Sollte der Hersteller in solchen Fällen vom Kunden selbst eine Kostenübernahmebestätigung verlangen, so ist diese durch den Kunden an den Hersteller zu senden.
2.6. Sertus Technology GmbH stellt sicher, dass die Herstellerrechnungen für vertragsrelevante Leistungen sofort nach Erhalt der Rechnungskopien und der dazugehörigen Leistungsnachweise geprüft und für Rechnung des Kunden gezahlt werden. Hierüber erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung sowie eine Gutschrift auf die Servicevergütung von Sertus Technology GmbH. Beide Positionen werden miteinander verrechnet.

3. Datenschutz und Vertraulichkeit

3.1. Alle Informationen und Unterlagen, die den Vertragspartnern aufgrund oder gelegentlich der vertraglichen Zusammenarbeit gegeben oder zugänglich werden, sind auch über das Ende des Servicevertrages hinaus vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind.
3.2. Im Übrigen wendet Sertus Technology GmbH das Bundesdatenschutzgesetz strikt an und beachtet die ihr mitgeteilten Datenschutzrichtlinien des Kunden.

4. Haftung

4.1. Sertus Technology GmbH steht nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Technik des Hardware-Herstellers ein. Jegliche Ansprüche wegen Schäden, die durch die Mitarbeiter des Herstellers verursacht worden sind, hat der Kunde direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, insbesondere Ansprüche wegen Verzuges, positiver Vertragsverletzung und Mangelfolgeschäden.
4.2. Sertus Technology GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
4.3. Im Übrigen ist die Haftung von Sertus Technology GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - beschränkt auf die fahrlässige Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten und der Höhe nach auf den Ersatz von bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. In diesen Fällen fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Sertus Technology GmbH für den Verlust von Daten und Programmen und somit nicht auf Ersatz der dadurch verursachten Folgeschäden sowie mittelbaren Schaden, sofern der Verlust von Daten und Programmen bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden vermieden worden wäre.
4.4. Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder auf Ersatz von Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, die gerade wegen des Fehlens solcher Eigenschaften eingetreten sind, bleiben hiervon unberührt. Keine Gewähr übernimmt Sertus Technology GmbH für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb von Gegenständen mit falscher Strom-Art oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlerhafter Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurück zuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für die gerügten Mängel sind.

5. Allgemeines

5.1. Änderungen dieses Servicevertrages bedürfen der Schriftform, auf die auch nur schriftlich verzichtet werden kann. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Servicevertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige wirksame Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
5.3. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Stand: 01.04.2008